Der Föderale Beschwerdeausschuss für den Zugang zu Umweltinformationen hat eine doppelte Befugnis:
- Er fasst Beschlüsse über administrative Beschwerden, die bei ihm eingereicht werden, wenn ein Antragsteller Schwierigkeiten hat, Zugang zu Umweltinformationen zu erhalten oder Umweltinformationen, die ihn betreffen, zu berichtigen.
- Er gibt auch aus eigener Initiative oder auf Antrag der Regierung, der föderalen gesetzgebenden Kammern oder der "föderalen" Umweltinstanzen Stellungnahmen ab über jegliche Angelegenheit in Bezug auf die Anwendung der Grundprinzipien des Rechtes auf Zugang zu Umweltinformationen im Rahmen des Gesetzes vom 5. August 2006 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen. Der Föderale Beschwerdeausschuss gibt jedoch keine Stellungnahme ab über konkrete Beschwerden, die bei ihm eingereicht werden.