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Einreichung der Beschwerde

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Der Antragsteller muss die Beschwerde schriftlich einreichen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Beschwerde auch per Fax und per E-Mail einreichen können. Ihrer Beschwerde legen Sie eine Abschrift Ihres ursprünglichen Antrags, die etwaige Antwort der Umweltinstanz, bei der Sie Ihren Antrag eingereicht haben, und eventuell den später eingegangenen Briefverkehr mit der Umweltinstanz bei.

Status BAEC :
Status BELPIC :
Status NR :
BAEC arbeitet stabil
BAEC ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BAEC ist momentan ausser Betrieb
BELPIC arbeitet stabil
BELPIC (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BELPIC ist momentan ausser Betrieb
National Register arbeitet stabil
Das Nationalregister (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
National Register ist momentan ausser Betrieb