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Die Bevölkerungsregister werden gemäß dem Gesetz und den Vorschriften unter der Verantwortung der Gemeindebehörden geführt. Die Gemeinde sorgt für die lückenlose Erfassung der für die Erstellung der Register erforderlichen Daten und überprüft, ob der angegebene Hauptwohnort, der das Eintragungskriterium ist, der Wirklichkeit entspricht. Die Fortschreibung der Daten erfolgt auf der Grundlage der von den eingetragenen beziehungsweise einzutragenden Personen gemachten Angaben, der Personenstandsurkunden und der Urteile und Entscheide, die die in den Registern enthaltenen Daten beeinflussen können.

Wie die Personenstandsregister sind die Bevölkerungsregister unter französischer Besatzung in Belgien eingeführt worden; das Gesetz vom 19.-22. Juli 1792 legte jeder Gemeinde die Führung "einer Aufstellung der Bewohner auf, in der Name, Vornamen, Geburtsort, letzter Wohnsitz, Beruf, Fach und andere Existenzmittel" anzugeben waren, um die zehnjährlichen Volkszählungen zu vereinfachen. Diese Register gerieten unter holländischer Herrschaft außer Gebrauch.

Das Gesetz vom 2. Juni 1856 über die allgemeinen Volkszählungen und die Bevölkerungsregister verband mit den zehnjährlichen Volkszählungen die Führung von kommunalen Bevölkerungsregistern, die die Ermittlung der jährlichen Bevölkerungszahl und die Erstellung einer Reihe von Statistiken in der Zeit zwischen zwei Volkszählungen ermöglichen sollten.

Seither sind die Bevölkerungsregister in umfangreichem Maße weiterentwickelt worden und bilden für die Gemeindeverwaltungen eine wichtige Informationsquelle, die im Rahmen der Bevölkerungsverwaltung täglich eingesehen werden kann. Die Registrierung der Bevölkerung hat nach und nach ihre heutige Form erhalten, nämlich eine Sammlung kurzer Daten zur Identifizierung von Personen und in Bezug auf ihren Wohnort, gesetzlich vorgeschriebene Informationen und Daten zur Verbindung der Bevölkerungsregister mit anderen Dateien der Gemeinde oder Zentralverwaltung.

Die Nützlichkeit der Bevölkerungsregister hat sich parallel zum wachsenden Einfluss des Staates auf wirtschaftlicher und sozialer Ebene bedeutend weiterentwickelt. Die Eintragung in den Bevölkerungsregistern bildet in vielerlei Vorschriften ein wesentliches Formelement und wird in steuerlichen, sozialen und administrativen Angelegenheiten verwendet. So dienen die Bevölkerungsregister unter anderem als Grundlage für die Erstellung der Wählerlisten und die Ausstellung der elektronischen Personalausweise. Darüber hinaus sind sie die Informationsquelle des Nationalregisters der natürlichen Personen.

Dank des technologischen Fortschritts ist das Nationalregister eine moderne Antwort auf den stetig steigenden Datenaustausch zwischen Verwaltungen und Gemeinden. Zunächst auf freiwilliger Basis, später um den durch das Gesetz vom 8. August 1983 auferlegten Verpflichtungen zu genügen, übermittelten die Gemeinden dem Nationalregister die so genannten "gesetzlichen" Informationen und die aufeinander folgenden Änderungen dieser Informationen. Auf vertraglicher Basis konnten die Gemeinden des Weiteren andere Informationen aus ihren Bevölkerungsregistern im Nationalregister registrieren lassen.

Die heutigen Vorschriften über die Bevölkerungsregister - das heißt das Gesetz vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise (abgeändert durch das Gesetz vom 25. März 2003 infolge der Einführung des elektronischen Personalausweises), seine Anwendungserlasse und zusätzliche Verwaltungsanweisungen - tragen dieser Entwicklung Rechnung. Die meisten erforderlichen Informationen sind heute durch Befragung des Nationalregisters erhältlich und somit ist die mühevolle Führung verschiedener Bücher und Dateien hinfällig geworden. Darüber hinaus kann der Minister des Innern die Gemeinden auf mit Gründen versehenen Antrag von der materiellen Fortschreibung der Karteikarten, die die Bevölkerungsregister bilden, befreien, vorausgesetzt die von der jeweiligen Gemeinde eingesetzte EDV-Anlage ermöglicht die sofortige Befragung und Fortschreibung der Daten und bietet ausreichenden Schutz gegen Zerstörung oder Beschädigung dieser Daten.

Zur Zeit verfügen die Bevölkerungsdienste der Gemeinden im Allgemeinen über folgende Arbeitsmittel, um die persönlichen Daten über ihre Einwohner abzufragen, fortzuschreiben und auszuwerten: zunehmend computergestützte Bevölkerungsregister, Zugriff auf das Nationalregister der natürlichen Personen, eigenes EDV-System.

Bescheinigungen und Auszüge aus den Bevölkerungsregistern, die für die Bürger bestimmt sind, können anhand der Datei des Nationalregisters oder über das EDV-System der Gemeinde ausgedruckt werden. EDV-Arbeiten können von den Gemeindediensten durchgeführt oder beim Dienst des Nationalregisters in Auftrag gegeben werden; Letzteres ist insbesondere für die Wählerlisten sehr oft der Fall.

Fortan kann auch jeder Bürger über seinen elektronischen Personalausweis und die Anwendung https://meineakte.rrn.fgov.be direkt von seinem PC aus seine persönliche Akte beim Nationalregister einsehen. Dazu muss er nur seinen elektronischen Personalausweis in einen Kartenleser einführen und seinen PIN-Code eingeben. Er kann seine Akte beim Nationalregister ebenfalls bei seiner Gemeindeverwaltung einsehen.

Dienst der Bevölkerung und der Personalausweise: Tätigkeiten

[Deutsche Fassung noch nicht verfügbar]

Réglementation administrative

Le Service de la Population et des Cartes d’identité rédige les instructions générales administratives en matière de : Population, Cartes d’identité électroniques (eID), Cartes d’identité, Certificats pour enfants de moins de 12 ans et Document d’identité électronique pour les enfants belges de moins de douze ans (Kids-ID). Le Service traite également toutes les demandes de communes ou de citoyens en la matière en collaboration avec les délégations régionales du Registre national.

Dossiers de population

Le Service de la Population et des Cartes d’identité traite, en collaboration avec les délégations régionales du Registre national, les litiges relatifs aux inscriptions et aux radiations dans les registres de population des communes. Ces dossiers donnent lieu à des enquêtes sur place et si la commune n'est pas en mesure de résoudre le litige, celui-ci est tranché au moyen d'une décision ministérielle au terme d'une procédure contradictoire (droit de le consulter sur le plan administratif et droit d'être entendu préalablement à la décision). Le service est également compétent pour l'inspection des registres communaux de la population.

Délivrance de cartes d'identité provisoires

La délivrance de cartes d'identité provisoires, en application des Instructions générales du 7 octobre 1992, aux Belges qui ne sont pas en possession d'une carte d'identité valable (modèle européen) et qui se rendent à l'étranger, dans un pays où aucun passeport n'est exigé.

Dispenses de la tenue du fichier de population papier

Compte tenu de l'informatisation croissante des services communaux, les communes peuvent être dispensées de tenir des fichiers "sur support papier" pour autant que les mesures prises sur place offrent suffisamment de garanties de fiabilité, de qualité et de sécurité. Il faut notamment que le service de la population puisse fonctionner en permanence même en cas d'incident technique (une défaillance du Registre national ou du système local est toujours possible). La dispense dont question est demandée au Ministre de l'Intérieur ou à son délégué.

Status BAEC :
Status BELPIC :
Status NR :
BAEC arbeitet stabil
BAEC ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BAEC ist momentan ausser Betrieb
BELPIC arbeitet stabil
BELPIC (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BELPIC ist momentan ausser Betrieb
National Register arbeitet stabil
Das Nationalregister (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
National Register ist momentan ausser Betrieb