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Streitsachen vor dem Staatsrat
Die Regelung eines Streifalls zwischen einer Privatperson und einer Gemeinde oder zwischen zwei Gemeinden führt zu einem Verwaltungsbeschluss, gegen den beim Staatsrat Beschwerde eingelegt werden kann. Gemäß Artikel 19 der koordinierten Gesetze über den Staatsrat kann nämlich gegen einen solchen Beschluss Nichtigkeitsklage wegen Verletzung entweder wesentlicher oder unter Androhung der Nichtigkeit auferlegter Formvorschriften, wegen Befugnisüberschreitung oder wegen Befugnismissbrauch vor die Verwaltungsstreitsachenabteilung gebracht werden.
Diese Klage muss zur Vermeidung der Unzulässigkeit binnen sechzig Tagen nach Notifizierung durch datierten und unterzeichneten Antrag von der antragstellenden Partei selbst oder einem Rechtsanwalt eingereicht werden, wobei dieser Antrag per Einschreiben an den Ersten Präsidenten des Staatsrates, rue de la Science 33 in 1040 Brüssel, zu senden ist.