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Dringlichkeitsverfahren

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Für den Erhalt eines Personalausweises gibt es unter bestimmten Bedingungen zwei Dringlichkeitsverfahren.

Angesichts der Dringlichkeit sind eine spezifische Herstellung und Lieferung erforderlich, daher fallen die Kosten für diese Verfahren höher aus als für das normale Verfahren für den Erhalt eines Personalausweises. Sie hängen davon ab, wann Sie den Ausweis erhalten möchten.

  1. Das DRINGLICHKEITSverfahren Tag + 1: Bei Anträgen, die vor 15.00 Uhr am Gemeindeschalter gestellt werden, kann der Ausweis am ersten Werktag nach der Beantragung um spätestens 14.00 Uhr bei der Gemeinde abgeholt werden.

    Wichtige Anmerkungen:

    Ausweise, die nach 15.00 Uhr beantragt werden, können am zweiten darauffolgenden Werktag abgeholt werden.

    Ausweise, die freitags nach 15.00 Uhr oder samstags beantragt werden, können am darauffolgenden Dienstag ab 10.30 Uhr abgeholt werden.

  2. Das HOCHDRINGLICHKEITSverfahren: Bei Anträgen, die vor 15.00 Uhr am Gemeindeschalter gestellt werden, wird der Ausweis spätestens viereinhalb Stunden nach der Beantragung an den Zentralschalter in der Rue des Colonies/Koloniënstraat 1 in 1000 Brüssel geliefert.

    Wichtige Anmerkungen:

    Ausweise, die nach 15.00 Uhr beantragt werden, werden am folgenden Werktag ab 8.30 Uhr (10.30 Uhr, wenn es sich um einen Montag oder um den Tag nach einem Feiertag handelt) an den Zentralschalter geliefert.

    Ausweise, die samstags beantragt werden, können montags ab 10.30 Uhr am Zentralschalter abgeholt werden.

Sie können die aktuellen Tarife der Dringlichkeitsverfahren für Identitätsdokumente hier https://www.ibz.rrn.fgov.be/de/identitaetsdokumente/eid/tarife/ einsehen. Beachten Sie, dass die Gemeindesteuer nicht in diesen Tarifen inbegriffen ist.

Der Zentralschalter in der Rue des Colonies/Koloniënstraat 1 in 1000 Brüssel ist zu folgenden Uhrzeiten geöffnet:

  • montags bis freitags: von 8.30 bis 19.45 Uhr
  • samstags: von 8.30 bis 12.15 Uhr

Reisepässe:

Dieselben Dringlichkeitsverfahren gibt es ebenfalls für den Erhalt eines Reispasses. Im Gegensatz zum Antrag auf Erhalt eines Personalausweises im Hochdringlichkeitsverfahren, der bei der Gemeindeverwaltung gestellt werden muss, kann ein Reisepass auch am Zentralschalter in der Rue des Colonies/Koloniënstraat 1 in 1000 Brüssel im Hochdringlichkeitsverfahren beantragt werden.

Weitere Informationen über die Dringlichkeitsverfahren für den Erhalt eines Reisepasses und die damit verbundenen Kosten finden Sie auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten.

Status BAEC :
Status BELPIC :
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BAEC ist momentan ausser Betrieb
BELPIC arbeitet stabil
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BELPIC ist momentan ausser Betrieb
National Register arbeitet stabil
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National Register ist momentan ausser Betrieb