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eID und DSGVO

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eID und DSGVO

Fingerabdrücke

Zu welchen Zwecken werden Fingerabdrücke verwendet?

Biometrische Merkmale, also auch Fingerabdrücke, ermöglichen die Identifizierung einer Person. So können bestimmte Arten von Identitätsbetrug, nämlich der Lookalike-(Doppelgänger-)Betrug, effizienter bekämpft werden. Die missbräuchliche Verwendung Ihrer Personalien kann so vermieden werden. Dies alles erfolgt in Ausführung der Artikel 6 und 6bis des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise und steht im Einklang mit der Europäischen Verordnung 2019/1157 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Erhöhung der Sicherheit der Personalausweise von Unionsbürgern und der Aufenthaltsdokumente, die Unionsbürgern und deren Familienangehörigen ausgestellt werden, die ihr Recht auf Freizügigkeit ausüben. Diese Verordnung verpflichtet die europäischen Mitgliedstaaten, die Personalausweise ausstellen, darauf Fingerabdrücke zu speichern.

Eine Kontrolle der Fingerabdrücke wird stets als ein zusätzliches Sicherheitsmerkmal angesehen. Sollte eine zuständige Instanz bei einer Kontrolle feststellen, dass die Fingerabdrücke auf dem Ausweis nicht mit den Fingerabdrücken der betreffenden Person übereinstimmen (z.B. aufgrund eines technischen Problems), wird die Identität dieser Person auf der Grundlage von anderen Erkennungsdaten gründlich kontrolliert.

Wie werden Fingerabdrücke aufbewahrt?

Fingerabdrücke werden nur vorläufig während der Herstellungsphase aufbewahrt. Dies ist erforderlich, damit der Kartenhersteller die Fingerabdrücke im Chip der eID speichern kann. Es ist also zu keinem Zeitpunkt die Rede von einer zentralen Datenbank. Dies ist außerdem vom Gesetzgeber nicht erlaubt.

Wie lange werden Daten aufbewahrt?

Während der Herstellungsphase werden Fingerabdrücke vorläufig aufbewahrt, und zwar während eines Zeitraums von höchstens drei Monaten. Sobald die Fingerabdrücke im gesicherten Chip gespeichert sind, werden sie im Aufbewahrungssystem des Kartenherstellers vernichtet.

Wo sind Fingerabdrücke sichtbar, nachdem der Ausweis hergestellt ist?

Nachdem der Ausweis hergestellt ist, sind Fingerabdrücke nur noch im gesicherten Chip einsehbar. Dieser Chip erfüllt strenge Sicherheitsanforderungen, durch die Risiken maximal begrenzt werden können.

Wer kann Fingerabdrücke einsehen?

Fingerabdrücke im gesicherten Chip können nur von zuständigen Instanzen über einen gesicherten Zugriff eingesehen werden. Dies bedeutet, dass nur zuständige öffentliche Dienste auf sie zugreifen können und keine Privatunternehmen oder andere nicht zuständige Instanzen.

In verschiedenen Bestimmungen des Gesetzes ist festgelegt, wer Zugriff haben darf und wer nicht:

Ist beziehungsweise sind ermächtigt, die in Absatz 3 Nr. 8 erwähnte Information zu lesen:

  • das Gemeindepersonal, das mit der Ausstellung der Personalausweise beauftragt ist,
  • die Polizeidienste, sofern dies für die Erfüllung ihrer verwaltungs- und gerichtspolizeilichen gesetzlichen Aufträge im Rahmen der Betrugsbekämpfung erforderlich ist, insbesondere der Bekämpfung des Menschenhandels und -schmuggels, des Betrugs und der Untreue, der Geldwäsche, des Terrorismus, der Fälschung und des Gebrauchs gefälschter Urkunden, der Namensanmaßung und des Gebrauchs eines falschen Namens, der Verstöße gegen das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und der Behinderungen der verwaltungspolizeilichen Aufträge,
  • das Personal, das mit der Grenzkontrolle beauftragt ist, sowohl in Belgien als auch im Ausland,
  • die Personalmitglieder des Ausländeramtes, sofern dies im Rahmen der Ermittlung und Feststellung von Verstößen gegen das Gesetz vom 15. Dezember 1980 über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern und das Gesetz vom 30. April 1999 über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer erforderlich ist,
  • die Personalmitglieder des Föderalen Öffentlichen Dienstes Auswärtige Angelegenheiten und die diplomatischen und konsularischen Personalmitglieder, die vom Botschafter oder Konsul individuell dazu ermächtigt worden sind, sofern dies im Rahmen der Betrugsbekämpfung erforderlich ist,
  • das Unternehmen, das mit der Herstellung der Personalausweise beauftragt ist, und die Personen, die in diesem Unternehmen strikt dazu ermächtigt worden sind, und zwar ausschließlich für die Herstellung und Ausstellung der Personalausweise.

Wie ist der Zugriff auf Fingerabdrücke gesichert?

Die im RFID-Chip gespeicherten Fingerabdrücke sind durch denselben Sicherheitsmechanismus wie Reisepässe und Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige geschützt.

Dieser Sicherheitsmechanismus wird durch den EU-Standard für Reisedokumente auferlegt und besteht darin, nur ermächtigten Lesern über elektronische Zertifikate Zugriff auf Fingerabdrücke zu gewähren.

Foto

Zu welchen Zwecken wird das Foto verwendet?

Biometrische Merkmale, also auch Passfotos, ermöglichen die Identifizierung einer Person. So können bestimmte Arten von Identitätsbetrug effizienter bekämpft werden. Die missbräuchliche Verwendung Ihrer Personalien kann so vermieden werden. Dies alles erfolgt in Ausführung der Artikel 6 und 6bis des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise.

Mit einem Foto kann insbesondere überprüft werden, ob die Person vor dem Gemeindebeamten dieselbe Person wie auf dem/den vorherigen Ausweis(en) ist. Da dieses Foto die ICAO-Standards erfüllen muss, kann damit ebenfalls für eine korrekte Kontrolle der Person bei einer Grenzkontrolle gesorgt werden. Somit ist die Sicherheit verstärkt. Die eID kann weiterhin als Reisedokument genutzt werden.

Wie werden Fotos aufbewahrt?

Fotos werden auf einem gesicherten Server aufbewahrt. Nur zuständige Instanzen haben Zugriff darauf. Einerseits kann der Kartenhersteller das Foto dadurch in den Personalausweis einfügen und andererseits ist mit diesem Merkmal eine ständige vergleichende Kontrolle der Ausweise möglich.

Wie lange werden Fotos aufbewahrt?

Diesbezüglich sieht das Gesetz keine Frist vor. Ein Passfoto kann also für unbegrenzte Dauer gespeichert werden. Dies ist erforderlich, um eine ständige Identifizierung (durch Vergleich der Ausweise) zu ermöglichen. So kann während des ganzen Lebens Identitätsbetrug bekämpft werden.

Wo ist das Foto sichtbar, nachdem der Ausweis hergestellt ist?

Nachdem der Ausweis hergestellt ist, ist das Passfoto auf dem Personalausweis (sowohl mit bloßem Auge als auch im Chip) und im Nationalregister sichtbar. Dies ermöglicht eine ständige Identifizierung der Person.

Wer kann das Foto einsehen?

Nur zuständige Personen mit Zugriff auf das Nationalregister können das Foto einsehen. In der Praxis bedeutet dies, dass diese Einsichtnahme auf öffentliche Instanzen beschränkt ist. Darüber hinaus können Sie anderen Instanzen die Möglichkeit geben, diese Information zu verwenden (z. B. in einem privaten Krankenhaus oder einem Unternehmen). Außerdem müssen diese Instanzen rechtfertigen können, warum sie diese Information, die Sie betrifft, verwenden möchten und wie sie sie verarbeiten.

Selbstverständlich haben alle Personen, denen Sie Zugriff auf Ihren Personalausweis gewähren, ebenfalls Zugriff auf Ihr Passfoto. Instanzen, die dies von Ihnen verlangen, unterliegen auch den Regeln der DSGVO und müssen dies rechtfertigen können. Eine Instanz darf also nicht willkürlich Ihren Personalausweis verlangen oder Ihr Foto ohne triftigen Grund speichern.

Unterschrift

Zu welchen Zwecken wird die Unterschrift verwendet?

Biometrische Merkmale, also auch Unterschriften, ermöglichen die Identifizierung einer Person. So können bestimmte Arten von Identitätsbetrug effizienter bekämpft werden. Die missbräuchliche Verwendung Ihrer Personalien kann so vermieden werden. Dies alles erfolgt in Ausführung der Artikel 6 und 6bis des Gesetzes vom 19. Juli 1991 über die Bevölkerungsregister und die Personalausweise.

Mit einer Unterschrift kann insbesondere überprüft werden, ob die Person vor dem Gemeindebeamten dieselbe Person wie auf dem/den vorherigen Ausweis(en) ist. Der Gemeindebeamte kann diese Überprüfung vornehmen, indem er die Unterschrift der Person vor sich mit der im System gespeicherten Unterschrift vergleicht.

Wie werden Unterschriften aufbewahrt?

Unterschriften werden auf einem gesicherten Server aufbewahrt. Nur zuständige Instanzen haben Zugriff darauf. Einerseits kann der Kartenhersteller die Unterschrift dadurch in den Personalausweis einfügen und andererseits ist mit diesem Merkmal eine ständige vergleichende Kontrolle der Ausweise möglich. So kann Identitätsbetrug effizienter bekämpft werden.

Wie lange werden Unterschriften aufbewahrt?

Diesbezüglich sieht das Gesetz keine Frist vor. Eine Unterschrift kann also für unbegrenzte Dauer gespeichert werden. Dies ist erforderlich, um eine ständige Identifizierung (durch Vergleich der Ausweise) zu ermöglichen. So kann während des ganzen Lebens Identitätsbetrug bekämpft werden.

Wo ist die Unterschrift sichtbar, nachdem der Ausweis hergestellt ist?

Nachdem der Ausweis hergestellt ist, ist die Unterschrift auf dem Personalausweis und im Nationalregister sichtbar. Dies ermöglicht eine ständige Identifizierung der Person.

Wer kann die Unterschrift einsehen?

Nur zuständige Personen mit Zugriff auf das Nationalregister können die Unterschrift einsehen. In der Praxis bedeutet dies, dass diese Einsichtnahme auf öffentliche Instanzen beschränkt ist. Darüber hinaus können Sie anderen Instanzen die Möglichkeit geben, diese Information zu verwenden (z. B. in einem privaten Krankenhaus oder einem Unternehmen). Außerdem müssen diese Instanzen rechtfertigen können, warum sie diese Information, die Sie betrifft, verwenden möchten und wie sie sie verarbeiten.

Selbstverständlich haben alle Personen, denen Sie Zugriff auf Ihren Personalausweis gewähren, ebenfalls Zugriff auf Ihre Unterschrift. Instanzen, die dies von Ihnen verlangen, unterliegen auch den Regeln der DSGVO und müssen dies rechtfertigen können. Eine Instanz darf also nicht willkürlich Ihren Personalausweis verlangen oder Ihre Unterschrift ohne triftigen Grund speichern.

Allgemeines

Wie können Sie Ihre Rechte und die Rechtsvorschriften über den Schutz des Privatlebens kennen?

Zu diesem Zweck können Sie sich an die Datenschutzbehörde wenden und überprüfen, ob die geltenden Regeln der DSGVO (europäische Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten, englisch General Data Protection Regulation GDPR) befolgt worden sind. So können Sie überprüfen, ob alles gemäß den Regeln verläuft und nicht gegen Ihr Recht auf Achtung des Privatlebens verstoßen worden ist. Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf unsere Website und die diesbezügliche Datenschutzerklärung.

An wen können Sie sich bei einem Verstoß wenden?

Wenn Sie einen Verstoß gegen Ihr Recht auf Achtung des Privatlebens feststellen und Sie die Verarbeitung Ihrer Daten als unrechtmäßig erachten, können Sie sich stets an die Datenschutzbehörde wenden. Die Dienste der Behörde untersuchen Ihre Beschwerde und überprüfen, ob es sich um einen Verstoß handelt. Bei weiteren Fragen können Sie ebenfalls unseren Datenschutzbeauftragten, "DSB" genannt, (siehe Kontaktformular) kontaktieren.

Status BAEC :
Status BELPIC :
Status NR :
BAEC arbeitet stabil
BAEC ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
BAEC ist momentan ausser Betrieb
BELPIC arbeitet stabil
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BELPIC ist momentan ausser Betrieb
National Register arbeitet stabil
Das Nationalregister (Zugang zu "natürlichen Personen") ist betriebsbereit, bei einigen Funktionen können allerdings Störungen auftreten
National Register ist momentan ausser Betrieb