Gemäß den Vorschriften über die Einreise ins Staatsgebiet, den Aufenthalt, die Niederlassung und das Entfernen von Ausländern fallen die Vorschriften über die elektronischen Ausländerkarten und die Aufenthaltsdokumente in die Zuständigkeit des Ausländeramtes. Für diesbezügliche Informationen wird auf die Website https://dofi.ibz.be und das Helpdesk des Ausländeramtes (Tel.: 02/488.80.00 oder E-Mail: infodesk@ibz.fgov.be) verwiesen.
Für technische Probleme (insbesondere in Bezug auf Herstellung und Aktivierung der Karte) können Sie Kontakt mit dem Belpic-Helpdesk des Nationalregisters (Tel.: 02/488.21.16 oder E Mail: helpdesk.belpic@rrn.fgov.be) aufnehmen.