Identitätsnachweis für ausländische Kinder unter zwölf Jahren
Vorbemerkung:
Diese Bestimmungen sind nur noch auf ausländische Kinder unter zwölf Jahren anwendbar.
Belgischen Kindern unter zwölf Jahren wird kein Identitätsnachweis mehr ausgestellt, da die Gemeinden seit dem 4. Januar 2010 das elektronische Identitätsdokument für Kinder unter zwölf Jahren (die Kids-ID) ausstellen.
Der Identitätsnachweis wird auf Antrag der Person oder der Personen, die die elterliche Autorität über ein Kind unter zwölf Jahren ausüben, ausgestellt. Dieses Dokument ist bei der Gemeinde, in deren Bevölkerungsregister das Kind zum Zeitpunkt der Antragstellung eingetragen ist, zum Höchstpreis von 2 EUR erhältlich.
Für die Ausstellung eines Identitätsnachweises an einen Ausländer unter 12 Jahren muss dieser sich legal in Belgien aufhalten.
Neben Erkennungsdaten und einem Foto enthält der Ausweis Angaben über die Identität der in Notfällen zu benachrichtigenden Person und Sicherheitsempfehlungen; somit passt er im Rahmen einer Reihe von Maßnahmen, die darauf abzielen, eine bessere Sicherheit junger Kinder zu gewährleisten.
Der Identitätsnachweis ist ein weißes Dokument, das aus zwei Teilen besteht. Er wird entweder mit einem Plastikfilm überzogen oder in eine Plastikhülle gesteckt, von der drei Seiten geschlossen sind.
Auf dem Nachweis stehen folgende Angaben:
auf der Vorderseite:
- vorgedruckte Angaben (Königreich Belgien, Gemeinde ..., Ausweis für ein Kind unter 12 Jahren)
- Foto
- Gemeindesiegel, das mit einem Trockenstempel auf dem Foto teils angebracht ist
- Ausstellungsgemeinde und -datum
- Ablaufdatum des Dokuments (Ausstellungsdatum + höchstens 2 Jahre weniger einen Tag)
- Unterschrift des Standesbeamten oder seines Beauftragten
auf der Rückseite:
- Nummer, die aus der zweiziffrigen Jahreszahl und einer von der Gemeinde zugeteilten höchstens sechsziffrigen Seriennummer besteht
- Name und Vornamen
- Identität der Eltern
- Staatsangehörigkeit
- Geburtsort und -datum
- Adresse (Straße und Nummer)
- Eintragungsregister (Bevölkerungsregister, Fremdenregister oder Warteregister)
- Name und Adresse der in Notfällen zu benachrichtigenden Person und Telefonnummer(n)
- Sicherheitsempfehlungen
Der Nachweis hat eine begrenzte Gültigkeitsdauer von höchstens zwei Jahren ab seiner Ausstellung. Das auf dem Dokument angegebene Ablaufdatum darf das Datum nicht überschreiten, an dem das Kind das Alter von zwölf Jahren erreicht, denn zu diesem Zeitpunkt muss das Kind Inhaber des gleichen Personalausweises wie Erwachsene sein.
Ein neuer Identitätsnachweis muss beantragt werden:
- bei Ablauf seiner Gültigkeitsdauer (in der Regel nach 2 Jahren),
- bei Wohnorts- oder Adressenwechsel,
- bei Namens- und Vornamensänderung oder bei Staatsangehörigkeitswechsel.
Als Sicherheitsmaßnahme muss das Kind bei Ausstellung des Nachweises anwesend sein, denn somit kann der Gemeindeverantwortliche die Ähnlichkeit des vorgelegten Fotos mit dem Aussehen des Kindes überprüfen.