Der Antragsteller muss die Beschwerde schriftlich einreichen. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Beschwerde auch per Fax und per E-Mail einreichen können. Ihrer Beschwerde legen Sie eine Abschrift Ihres ursprünglichen Antrags, die etwaige Antwort der Umweltinstanz, bei der Sie Ihren Antrag eingereicht haben, und eventuell den später eingegangenen Briefverkehr mit der Umweltinstanz bei.